Wort davor: 2Beste

bestechen

bestechen (I)
Erklärung: mit einem Zeichen versehen.

bestechen (I 1)
Erklärung: zum Zeichen des Arrests.

bestechen (I 2)
Erklärung: mit Eigentumszeichen versehen.
bestechen (I 3)
Erklärung: Eich-, Prüfzeichen anbringen.
bestechen (I 4)
Erklärung: bergmännisch: untersuchen.
bestechen (II)
Erklärung: mit dem Stichel eine Probe entnehmen.
bestechen (III)
Erklärung: wie neuhochdeutsch.

Wort danach: Bestechung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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