Wort davor: Beständler

beständlich
Erklärung: beständig, dauernd, sicher.

beständlich (Spiegelstrich 1)
Erklärung: von Dauer, (rechts)giltig.

Wort danach: Beständlichkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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