Wort davor: Bestandgejaid

Bestandgeld

Bestandgeld (I)
Erklärung: Pachtzins, Miete.

Bestandgeld (II)
Erklärung: Marktgebühr, Standgeld.

Wort danach: Bestandgericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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