Wort davor: Besserheit
bessern
sprachliche Erläuterung:
ahd. bezzerôn, pezirôn, fries. bet(t)eria, nd. nl. beteren.
vgl.
ablegen.
bessern (I)
Erklärung:
besser machen.
bessern (I 1)
Erklärung:
ausbessern.
bessern (I 2)
bessern (I 2 a)
Erklärung:
aufbessern, verbessern.
bessern (I 2 b)
Erklärung:
düngen.
bessern (I 2 c)
Erklärung:
(Klage) ändern, erhöhen.
bessern (I 2 d)
Erklärung:
urteil bessern schelten.
bessern (I 3)
Erklärung:
bewaffnen.
- Belegtext:
mit gebesserter und gewapnetter handt
Datierung: 1578
Fundstelle: OStR. I 795
Faksimile
- Belegtext:
schlägereyen mit gebesserter hand
Datierung: 1736
Fundstelle: Reyscher,Stat. 143
Faksimile
bessern (I 4)
Erklärung:
reflexiv sich emporbringen, vorwärtskommen.
- Belegtext:
obe sich die stat bessert
Datierung: 1285
Fundstelle: WirtUB. IX 27
- Belegtext:
dardurch sich niemant understee mit anderer leut nachtail sich ... zu bessern
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 240
bessern (I 4 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
hinzuerwerben.
bessern (II)
Erklärung:
entschädigen, wiedergutmachen.
bessern (III)
Erklärung:
Strafe leiden, Buße zahlen.
bessern (IV)
Erklärung:
jemanden strafen, Strafe auferlegen.
Wort danach: Bessernis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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