Wort davor: Besold

besolden
sprachliche Erläuterung: nl. bezolden.

besolden (A)
Erklärung: jemanden.

besolden (A I)
Erklärung: für geleistete Dienste bezahlen.

besolden (A I 1)
Erklärung: für Kriegsdienste.
vgl. besoldigen, besoldnen.

besolden (A I 2)
Erklärung: im weiteren Sinn, für Amtsführung.
besolden (A II)
Erklärung: jemanden zu etwas verleiten, dingen.
besolden (B)
Erklärung: etwas.

Wort danach: besoldigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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