Wort davor: Besitzjahr
besitzlich
besitzlich (I)
besitzlich (I 1)
Erklärung:
wohnend, ansässig.
besitzlich (I 2)
Erklärung:
bewohnbar.
besitzlich (II)
besitzlich (II 1)
Erklärung:
im Besitz habend, besessen.
- Belegtext:
in de ewigen hebbenden besitliken wer
Datierung: 1465
Fundstelle: SchleswHUSamml. IV 70
- Belegtext:
des hoves gewonte und besytliche gerechticheyt
Datierung: 1497
Fundstelle: Philippi,Erbexen 61f.
- Belegtext:
die statt bei ihrem besitzlichen herkommen bleiben lassen
Datierung: 1748
Fundstelle: OStR. I 721
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besitzlich (II 2)
Erklärung:
besitzmäßig.
- Belegtext:
vnde latet ... in eyne vredesame besitlike were
Datierung: 1406
Fundstelle: Schiller-Lübben I 272
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- Belegtext:
dweil die von S. den influß und runse uß der Yllen ... zu irer mülin besitzlichen genossen handt
Datierung: 1531
Fundstelle: SchlettstStR. 199
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Wort danach: Besitzlichkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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