Wort davor: Besitztum

Besitzung
sprachliche Erläuterung: nd. nl. besittinge, bezittinge, hd. auch wesiczung, bsitzung.

Besitzung (I)
Erklärung: körperlich. das Daraufsitzen, Abhalten einer Versammlung usw.

Besitzung (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Mit einem Objekt, das urspünglich nur den Gegenstand der Verhandlung, jetzt diese selbst und die Teilnahme daran bezeichnet.
Besitzung (II)
Erklärung: juristisch.

Besitzung (II 1)
Erklärung: Besitz.

Besitzung (II 1 a)
Erklärung: von Grundstücken.
Besitzung (II 1 b)
Erklärung: von Fahrnis.
Besitzung (II 1 c)
Erklärung: von Rechten.
Besitzung (II 1 c Spiegelstrich 1)
Erklärung: im Eherecht.
Besitzung (II 2)

Besitzung (II 2 a)
Erklärung: das subjektive Recht, Berechtigung.
Besitzung (II 2 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: Rechtsbrauch, Rechtsgewohnheit.
Besitzung (II 2 b)
Erklärung: Besitztum, Grundeigentum.

Wort danach: Besitzungbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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