Wort davor: besitzen

Besitzer
sprachliche Erläuterung: nd. besitter, bositter, nl. bezitter, bezetter. hd. Nebenform besetczer.

Besitzer (I)
Erklärung: Teilnehmer an einer Versammlung, Mitglied eines Gerichtshofs.

Besitzer (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Beisitzer.
Besitzer (II)
Erklärung: Angesessener, Bewohner.
Besitzer (III)
Erklärung: juristisch: wer ein Grundstück, eine bewegliche Sache, ein Recht innehat, entweder als Eigentümer, oder aus einem anderen vermuteten oder bestehenden Rechte.

Besitzer (III 1)
Erklärung: Besitzer eines Grundstücks.
Besitzer (III 2)
Erklärung: von Fahrnis.
Besitzer (III 3)
Erklärung: von Rechten.
Besitzer (III 4)
Erklärung: vollständiger besitzer Eigenbesitzer.
Besitzer (III 4 Spiegelstrich 1)
Erklärung: unvollständiger Besitzer Fremdbesitzer.

Wort danach: Besitzergreifung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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