Wort davor: besittane

Besitz
sprachliche Erläuterung: besit, bezit, mnl. bezit.

Besitz (I)
Erklärung: das äußere Verhältnis, in dem jemand zu einem Gegenstand steht, die Herrschaft über einen Gegenstand und zwar.

Besitz (I 1)
Erklärung: über Sachen.

Besitz (I 1 a)
Erklärung: über Grundstücke.

Besitz (I 1 b)
Erklärung: über Fahrnis.
Besitz (I 2)
Erklärung: über Rechte.
Besitz (II)
Erklärung: Besitz als subjektives Recht.

Wort danach: Besitzeinweisung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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