Wort davor: besippe
besippen
vgl.
nächstbesippt.
besippen (I)
Erklärung:
verwandt sein.
besippen (II)
Erklärung:
Verwandtschaft behaupten, sich anmaßen.
- Belegtext:
wil sich ymandt bezibben adir czihen zcu nochgelaszenen guttern
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: DanzigSchB. 24
- Datierung: 1505
Fundstelle: OberhLüb. 334
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
mit rechte zu solchen guetern sich besibben
Fundstelle: HanseRez.2 III 526
besippen (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
beweisen.
Wort danach: Besippschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten