Wort davor: Besiegeltheit

Besiegelung
Erklärung: Aufdrücken oder Anhängen eines Siegels.

Besiegelung (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Recht auf Besiegelung.

Wort danach: Besiegelzucht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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