(Besiegeltheit)
Erklärung:
Besiegelung einer Urkunde, diese Urkunde selbst, Übereinkunft.
sprachliche Erläuterung:
nl. besegeltheit.
Wort danach: Besiegelung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten