Wort davor: Besiegelte

(Besiegeltheit)
Erklärung: Besiegelung einer Urkunde, diese Urkunde selbst, Übereinkunft.
sprachliche Erläuterung: nl. besegeltheit.

Wort danach: Besiegelung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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