Wort davor: besiegen

Besiegler
Erklärung: Beamter, der besiegelt.

Besiegler (I)
Erklärung: Urkunden.

Besiegler (II)
Erklärung: Waren.

Wort danach: besingen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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