Wort davor: Besiegelgeld

besiegeln
Erklärung: mit einem Siegel versehen.
sprachliche Erläuterung: nl. nd. besegel(e)n, fries. bisig(e)lia.

besiegeln (I)
Erklärung: eine Urkunde, etwas festsetzen, bekräftigen.

besiegeln (II)
Erklärung: eine Sache.
besiegeln (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Tücher.
vgl. Besiegelbüchse.

Wort danach: Besiegelte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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