Wort davor: Besetzungzettel

beseucht
Erklärung: bei Beginn ihrer Krankheit besessen oder durch siech (aussätzig) werden und Todesfall ererbt. vgl. mnl. besuect aussätzig (MnlWB. I 1123); besiecht.
vgl. beseucht.

Wort danach: besichern

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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