Wort davor: besetzigen

(Besetzmann)
Erklärung: Stellvertreter, Lehnsträger.
sprachliche Erläuterung: nl. besetman.

Wort danach: Besetznis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten