Wort davor: Besegelung

(Besehamt)
Erklärung: Aufsichtsamt.
sprachliche Erläuterung: nl. bezien ambocht.

Wort danach: besehen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten