Wort davor: Beschwistert

beschwören
sprachliche Erläuterung: ahd. bisweran, pi-; fries. biswera; as. bisuuerian; nl. beswe(e)ren.

beschwören (I)
Erklärung: eine Aussage eidlich erhärten.

beschwören (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: reflexiv: (das Eigentum) beschwören.
beschwören (II)
Erklärung: ein Recht, eine Verpflichtung beschwören.
beschwören (III)
Erklärung: feierlich ansprechen.

beschwören (III 1)
beschwören (III 2)
beschwören (IV)

Wort danach: Beschworenschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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