Wort davor: Beschwistert
beschwören
sprachliche Erläuterung:
ahd. bisweran, pi-; fries. biswera; as. bisuuerian; nl. beswe(e)ren.
beschwören (I)
Erklärung:
eine Aussage eidlich erhärten.
beschwören (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
reflexiv: (das Eigentum) beschwören.
- Belegtext:
so beschwere he sik der erden to mit xii borgere
Datierung: 1492
Fundstelle: FlensburgStR. 69
beschwören (II)
Erklärung:
ein Recht, eine Verpflichtung beschwören.
beschwören (III)
Erklärung:
feierlich ansprechen.
beschwören (III 1)
beschwören (III 2)
- Belegtext:
zauberey zu treiben, teuffel zu beschweren
Datierung: 1593
Fundstelle: ArchHessG. 14 (1875/79) 652
- Datierung: 1743
Fundstelle: BernChorg. III M 2
beschwören (IV)
Wort danach: Beschworenschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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