Wort davor: Beschuldigte

Beschuldigung

Beschuldigung (I)
Erklärung: wie neuhochdeutsch.

Beschuldigung (II)
Erklärung: (Pflicht)leistung.

Wort danach: beschuldlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten