Wort davor: Beschornherr

1beschossen

1beschossen (I)
Erklärung: Schoß auferlegen, nehmen.

1beschossen (II)
Erklärung: Menge, Zahl abschätzen.

Wort danach: 2beschossen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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