Wort davor: beschneiden

(Beschneider)

Beschneider (I)
Erklärung: der Münzen.
vgl. Geldbeschneider.

Beschneider (II)
Erklärung: der eines andern Recht kürzt.

Wort danach: Beschneidung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten