Wort davor: Beschließung
Beschlossener
Erklärung:
(bevorrechteter) Schloßbesitzer.
- Belegtext:
alse wy vns des mit den ... beslotenen verdragen moghen
Datierung: 1435
Fundstelle: CDBrandenb. I 5 S. 399
- Belegtext:
beschwert sich, ... daß er bei der visitation nur gerichtsjunker genannt wäre, da er den ein beschlossener wäre
Datierung: 1552
Fundstelle: ZNdSächsKG. 11 (1906) 188
- Belegtext:
sein, als ein uhraltes adeliches geschlecht mit dieser freiheit ... zu begnadigen, dasgleich wie die beschloßene von adel
Datierung: 1639
Fundstelle: CDBrandenb. I 13 S. 480f.
Wort danach: beschloßt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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