Wort davor: Beschlafer

Beschlag
sprachliche Erläuterung: mnl. mnd. beslach.

Beschlag (I)
Erklärung: Arrest.

Beschlag (II)

Beschlag (II 1)
Erklärung: "das lebende und tote Wirtschaftsinventarium auf einem Bauerngute (Ostfriesland)" Berghaus I 127.
Beschlag (II 2)
Erklärung: Anzahl Vieh, soviel auf den Weiden grasen kann.
Beschlag (III)
Erklärung: Verzeichnis des schiffbrüchigen Gutes, Havarie-Zertifikat.
Beschlag (IV)
Erklärung: brutto.
sprachliche Erläuterung: mnd. mit dem beslage.
Beschlag (V)
Erklärung: Abschließung, Abdämmung; Dichtung eines Deichbruchs.
Beschlag (VI)
Erklärung: Handwerk.
Beschlag (VII)
Erklärung: "Löhnung in Naturalien".
Beschlag (VIII)
sprachliche Erläuterung: mnd. = bislach.
vgl. Beischlag.

Wort danach: beschlagen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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