Wort davor: Beschied

Beschiedbrief

Beschiedbrief (I)
Erklärung: Testament.

Beschiedbrief (II)
Erklärung: Anweisung.

Wort danach: beschieden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten