Wort davor: Beschicknis

Beschickung
sprachliche Erläuterung: nd. beschikking.

Beschickung (I)
Erklärung: Bestimmung, besonders letztwillige.

Beschickung (II)
Erklärung: Besendung.
Beschickung (III)
Erklärung: "Beschickung heißet in Schlesien, wenn ein von dem andern gescholtener vom Adel, den Schmäher durch drey rittermäßige Leute ordentlich beschicket, ob er der Schmähung geständig, und dann vorladet, seine Sache vor dem Ritter-Recht gehörig auszumachen".
vgl. Beschicknis, Gegenbeschickung.

Wort danach: Beschickungsbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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