Wort davor: Beschicknis
Beschickung
sprachliche Erläuterung:
nd. beschikking.
Beschickung (I)
Erklärung:
Bestimmung, besonders letztwillige.
- Datierung: 1368
Fundstelle: GlatzGQ. IV 80
- Belegtext:
eene testamentaire beschikking ten vordeele eener getrouwde vrouw, wier man afwezig is
Datierung: 1384
Fundstelle: Fruin,Dordrecht I 245
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- Belegtext:
soelich gaben, beschikunge und ordenungen von ... erbguetern wegen
Datierung: 1386
Fundstelle: BaselRQ. I 1 S. 43
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- Belegtext:
H.Z. ... hat ... ein geschefte und beschickunge gemacht und bestalt
Datierung: 1495
Fundstelle: AussigUB. nr. 343
- Belegtext:
teilunge und beschickunge
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Jelinek 113
- Belegtext:
beschickinge [dispositio]
Fundstelle: Schiller-Lübben I 262
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Beschickung (II)
Erklärung:
Besendung.
Beschickung (III)
Erklärung:
"Beschickung heißet in Schlesien, wenn ein von dem andern gescholtener vom Adel, den Schmäher durch drey rittermäßige Leute ordentlich beschicket, ob er der Schmähung geständig, und dann
vorladet, seine Sache vor dem Ritter-Recht gehörig auszumachen".
vgl.
Beschicknis,
Gegenbeschickung.
Wort danach: Beschickungsbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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