Wort davor: Beschickgeld

Beschickleute

Beschickleute (I)
Erklärung: "durch die man beschickt, Diener, Unterhändler".

Beschickleute (II)
Erklärung: Kartellträger.

Wort danach: Beschickmann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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