Wort davor: bescheinig

bescheinigen

bescheinigen (I)
Erklärung: (durch Zeugnis) beweisen.

bescheinigen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: besonders Ansprüche.
bescheinigen (II)
Erklärung: bescheinigen.

Wort danach: Bescheinigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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