Wort davor: Bescheidtun

Bescheidung
sprachliche Erläuterung: mnd. besce(i)dinge.

Bescheidung (I)
Erklärung: Grenzscheide.

Bescheidung (II)
Erklärung: besondere Bedingung, Bestimmung.
Bescheidung (III)
Erklärung: (Vor-)Ladung, Aufgebot.
Bescheidung (IV)
Erklärung: gerichtlicher Bescheid.
Bescheidung (V)
Erklärung: Vergabung, Vermächtnis.

Wort danach: Bescheidvogt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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