Wort davor: bescheidenlich

Bescheider

Bescheider (I)
Erklärung: Schlichter.

Bescheider (II)
Erklärung: Erblasser.

Wort danach: Bescheidserholung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten