Wort davor: Bescheidenheit

bescheidenlich

bescheidenlich (I)
Erklärung: auf festgesetzte Weise, unter der Bedingung.

bescheidenlich (II)
Erklärung: billig, geziemend.
bescheidenlich (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: um angemessenen Preis.
bescheidenlich (III)
Erklärung: deutlich, pünktlich, ausdrücklich.

Wort danach: Bescheider

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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