Wort davor: Bescheidbrief

1bescheiden
sprachliche Erläuterung: afries. bi-, bescheda, mnl. mnd. besc(h)e(i)den.

1bescheiden (I)
Erklärung: unterscheiden, einzeln aufzählen.

1bescheiden (II)
Erklärung: entscheiden.
1bescheiden (III)
Erklärung: zu einem Vergleich bringen, besonders im Passiv.
1bescheiden (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: reflexiv: sich vereinigen.
1bescheiden (IV)
Erklärung: bestimmen, festsetzen.

1bescheiden (IV 1)
1bescheiden (IV 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: etwas im Wert.
1bescheiden (IV 2)
Erklärung: (einen Zeitpunkt) festsetzen.
1bescheiden (V)
Erklärung: bestimmen, jemanden zu etwas.
1bescheiden (VI)
Erklärung: verabreden, ausmachen.
1bescheiden (VII)
Erklärung: Bescheid geben, besonders rechtlich.
1bescheiden (VIII)
Erklärung: (jemanden etwas tun) heißen.
1bescheiden (IX)
Erklärung: jemanden wohin bescheiden, laden.
1bescheiden (X)
Erklärung: ein Urteil vor ein höheres Gericht ziehen.
1bescheiden (XI)
Erklärung: an-, zuweisen;.
1bescheiden (XI Spiegelstrich 1)
Erklärung: besonders letztwillig bestimmen; vermachen.

Wort danach: 2bescheiden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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