Wort davor: Beschätzer
Beschatzung
sprachliche Erläuterung:
nd. beschattinghe.
Beschatzung (I)
Erklärung:
Plünderung, Lösegeld.
- Belegtext:
ulla depactacione, quod in wlgo beschattinghe dicitur
Datierung: 1305
Fundstelle: MecklUB. V nr. 3043
- Datierung: 1333
Fundstelle: HildeshUB. I 493
- Belegtext:
wer abir daz keyner undir den beschatzt were, deme sol man sine beschatzunge widir kern
Datierung: 1333
Fundstelle: HMerseburgUB. 734
- Datierung: 1361
Fundstelle: SchwäbWB. I 889
- Belegtext:
was ouch gevangenn uf beiden seiten gevangen weren und beschaczungen vorburget weren
Datierung: 1370
Fundstelle: SchlesLehnsUrk. II 369
- Belegtext:
mit vangnuss, mit beschatzung oder mit roub
Datierung: 1373
Fundstelle: ZürichStB. I 238
- Fundstelle: ÜberlingenStR. 42
Faksimile
Beschatzung (II)
Erklärung:
Steuer, Abgabe.
Beschatzung (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Entgelt, Lohn.
Beschatzung (III)
Erklärung:
Abschätzung.
Wort danach: Beschatzunggeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten