Wort davor: Besanter
Besaß, Besäß, Beseß, dazu auch Besatz, 2Besetz
sprachliche Erläuterung:
altf. biset; nd. nl. besate; hochdeutsche Nebenformen bey-, bi-, -saz(e), -sez(e), -sat, -saite, -set und ähnliches.
Besaß (I)
Erklärung:
Besitz(tum), Besitzrecht.
vgl.
Besitz.
Besaß (II)
Erklärung:
Arrest, Beschlagnahme, Pfändung.
Besaß (III)
Erklärung:
Belagerung.
Besaß (IV)
Erklärung:
Einsetzung in ein Amt.
Besaß (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Besetzung(srecht) eines Gutes mit Meiern.
Besaß (V)
Erklärung:
Testament, Vermächtnis.
Besaß (VI)
Erklärung:
Viehauftrieb.
Besaß (VI Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Viehbestand (einer Alpe).
Besaß (VI Spiegelstrich 2)
Erklärung:
Inventar (von Menschen und Vieh).
Besaß (VII)
Erklärung:
Mißwachs.
Besaß (VIII)
Erklärung:
gepflasterter Vorplatz.
Besaß (IX)
Erklärung:
Vereinbarung, Festsetzung.
Wort danach: Besätheit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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