Wort davor: Besanter

Besaß, Besäß, Beseß, dazu auch Besatz, 2Besetz
sprachliche Erläuterung: altf. biset; nd. nl. besate; hochdeutsche Nebenformen bey-, bi-, -saz(e), -sez(e), -sat, -saite, -set und ähnliches.

Besaß (I)
Erklärung: Besitz(tum), Besitzrecht.
vgl. Besitz.

Besaß (II)
Erklärung: Arrest, Beschlagnahme, Pfändung.
Besaß (III)
Erklärung: Belagerung.
Besaß (IV)
Erklärung: Einsetzung in ein Amt.
Besaß (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung: Besetzung(srecht) eines Gutes mit Meiern.
Besaß (V)
Erklärung: Testament, Vermächtnis.
Besaß (VI)
Erklärung: Viehauftrieb.
Besaß (VI Spiegelstrich 1)
Erklärung: Viehbestand (einer Alpe).
Besaß (VI Spiegelstrich 2)
Erklärung: Inventar (von Menschen und Vieh).
Besaß (VII)
Erklärung: Mißwachs.
Besaß (VIII)
Erklärung: gepflasterter Vorplatz.
Besaß (IX)
Erklärung: Vereinbarung, Festsetzung.

Wort danach: Besätheit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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