Wort davor: Besagtin

Besagung
sprachliche Erläuterung: nd. besegginge.

Besagung (I)
Erklärung: Entscheidung, Urteil, Befehl.

Besagung (II)
Erklärung: Anklage.
Besagung (III)
Erklärung: Aussage.

Wort danach: besalmannen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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