Wort davor: Besagtin
Besagung
sprachliche Erläuterung:
nd. besegginge.
Besagung (I)
Erklärung:
Entscheidung, Urteil, Befehl.
Besagung (II)
Erklärung:
Anklage.
Besagung (III)
Erklärung:
Aussage.
- Belegtext:
also N. die frauen beschuldigt hat umb eine besagung und begert antwort
Datierung: 1407
Fundstelle: LeipzigSchSpr. 470
- Belegtext:
besagung und kuntschaft
Datierung: 1446
Fundstelle: Simon,Erbach II 258
- Belegtext:
keiner besagung oder zeugknüsse
Datierung: 1464
Fundstelle: QStBayreuth 76
Faksimile
Wort danach: besalmannen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten