Wort davor: beruhlich

berühmen
sprachliche Erläuterung: nd. berömen.
vgl. beraumen.

berühmen (I)
Erklärung: behaupten, sich anmaßen.

berühmen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: sich einer Sache rühmen.
berühmen (II)
Erklärung: wohlbekannt sein.

Wort danach: Berühmung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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