Wort davor: beruhlich
berühmen
sprachliche Erläuterung:
nd. berömen.
vgl.
beraumen.
berühmen (I)
Erklärung:
behaupten, sich anmaßen.
berühmen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
sich einer Sache rühmen.
- Belegtext:
wann die bauren sich für Lindauische burger ausgeben und berühmen thun
Datierung: 1635
Fundstelle: FreibDiözArch.2 5 (1904) 206
- Fundstelle: BadWB. I 154
- Fundstelle: SiebbWB. I 530
- Fundstelle: Stallaert I 186
berühmen (II)
Erklärung:
wohlbekannt sein.
Wort danach: Berühmung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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