Berufgeld
Erklärung:
Gebühr für.
sprachliche Erläuterung:
berueffgelt.
Berufgeld (I)
Erklärung:
Eintragung und Einrichtung eines gerichtlichen Aufgebotes.
Wort danach: Berufsgeschäft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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