Wort davor: Berufer

Berufgeld
Erklärung: Gebühr für.
sprachliche Erläuterung: berueffgelt.

Berufgeld (I)
Erklärung: Eintragung und Einrichtung eines gerichtlichen Aufgebotes.

Berufgeld (II)
Erklärung: öffentliches Ausrufen.
Berufgeld (III)
Erklärung: wie Berufgulden.

Wort danach: Berufsgeschäft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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