Wort davor: berufen

Berufer
sprachliche Erläuterung: mnl. beroeper.

Berufer (I)
Erklärung: Appellant.

Berufer (II)
Erklärung: Herausforderer zum Zweikampf.
Berufer (III)
Erklärung: Beschreier, Ankläger; derjenige, der etwas anspricht.

Wort danach: Berufgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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