Wort davor: Berittbuße
beritten
beritten (I)
beritten (II)
Erklärung:
übertragen.
- Belegtext:
dieweil ... sich jetziger zeit jedermann an uns beritten machen will sich an uns reiben
Datierung: 1550
Fundstelle: Druffel-Brandi I 506
beritten (III)
- Belegtext:
"da ein Beamter bisher zu den Kreissachen gebraucht sei, sei er in Landessachen noch nicht beritten"
Datierung: 1590
Fundstelle: WürtLTA.2 I 29 nr. 1
Wort danach: Berittmahlzeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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