Wort davor: berichtig

berichtigen

berichtigen (I)
Erklärung: erledigen.

berichtigen (II)
Erklärung: richtigstellen.

Wort danach: Berichtigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten