Wort davor: Berichthafer
berichtig
- Belegtext:
wanne wir von unsern ... burgern ... genczlich unterweiset und berihtig sein
Datierung: 1347
Fundstelle: MGConst. VIII 357
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
Wort danach: berichtigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten