Wort davor: bergwerkverständig

Bergwerkvertrag
Erklärung: Vertrag über Bergwerksangelegenheiten.

Bergwerkvertrag (Spiegelstrich 1)
Erklärung: auch wie Bergwerksvergleichung.

Wort danach: Bergwerkverwalter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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