Wort davor: Bergwerkhaus

Bergwerkherr

Bergwerkherr (I)
Erklärung: reicher Gewerke.

Bergwerkherr (II)
Erklärung: Regalherr.

Wort danach: Bergwerksherrlichkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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