Wort davor: Bergstädtlein

Bergstätte
Wortbildungshinweis: zu Berg (II).

Bergstätte (I)
Erklärung: Gegend oder Grundstück, wo Bergbau umgeht oder getrieben werden kann.

Bergstätte (II)
Erklärung: dem Berggericht unterstehende Wohnstätte.

Wort danach: Bergstatthalter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten