Wort davor: Bergstädtlein
Bergstätte
Wortbildungshinweis: zu
Berg (II).
Bergstätte (I)
Erklärung:
Gegend oder Grundstück, wo Bergbau umgeht oder getrieben werden kann.
- Belegtext:
dem fremden man sein gelt auff unserm grund und bergkstetten verbawet
Datierung: 1543
Region/Autor/Textsorte:
Hessen-Kassel
Fundstelle: Wagner,CJMet. 619
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
beleihung der berg- und hüttenstätte
Datierung: 1724
Fundstelle: MansfeldBergb.Ib 172
- Belegtext:
zwey erfahrne hauer aus den hungarischen bergstätten
Datierung: 1763
Fundstelle: CAustr. VI 422
Bergstätte (II)
Erklärung:
dem Berggericht unterstehende Wohnstätte.
Wort danach: Bergstatthalter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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