Wort davor: Bergschau
Bergschicht
vgl.
Dienstschicht.
Wortbildungshinweis: zu
Berg (II).
Bergschicht (I)
Bergschicht (I 1)
Erklärung:
allgemein die regelmäßige Arbeitszeit unter Tage als Einheit der Lohnberechnung.
- Belegtext:
am Dürrenrain ... hat L.G. selbst 22. et 23 ter [d.h. mit 22 oder 23 gsöllen] abgeloffen erste raithung dissz 1692iste jahrs in 13 wochenlang oder 1280 1/2 gestandtern pergschichten gehaut ... 2077 khübl gmainärzt
Datierung: 1692
Fundstelle: MittSalzbLk. 24 (1884) 154
Bergschicht (I 2)
Erklärung:
insbesondere im Halleiner Salzbergbau: "die gemeine Bergschicht dauerte ursprünglich 3 Stunden, wovon eine Stunde auf die Zu- und Abfahrt vor Ort gerechnet wurde, so daß 2 Stunden an
reiner Arbeitszeit verblieben; als man später mit dem Zusammenlegen der Schichten vorging, blieb die nominelle Dauer der Bergschicht auf 2 Stunden beschränkt".
- Belegtext:
[Die] bergschichten [können von den Gütern, auf denen sie haften, weder getrennt oder abgelöst, noch auf andere Güter übertragen werden.
- Eine] bergschicht [gibt dem Besitzer des Gutes, worauf sie haftet, den rechtlichen Anspruch auf Ableistung einer gemeinen] bergschicht
[während des ganzen Jahres oder von 54 achtstündigen Arbeitstagen]
Datierung: 1829
Fundstelle: ÖZBergH. 51 (1903) 654
[weitere Angaben: Lit. ebd. 633ff.]
- Fundstelle: MittSalzbLk. 44 (1904) 46ff.
- Fundstelle: ÖZBergH. 51 (1903) 634
Bergschicht (II)
Erklärung:
für Bergeschicht " heißt bei den Bergleuten, wenn außer der ordentlichen Schicht die Arbeiter bei der Weile die Berge auf Kasten in der Grube setzen und aufräumen".
Wort danach: Bergschichtenrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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