Wort davor: Bergrezeßschreiber

Bergrichter

Bergrichter (I)
Erklärung: örtlicher Bergbeamter, zuweilen dem Bergmeister unterstellt; Vorsitzender des Berggerichts oder Richter in Angelegenheiten des Bergbaus und der Bergleute.
Wortbildungshinweis: zu Berg (II).

Bergrichter (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Bürgermeister als 1. Beisitzer des Berggerichts.
Bergrichter (II)
Erklärung: in Nürnberg: Ratsherr mit der Aufsicht über die stadteigenen Steinbrüche.
Bergrichter (III)
Erklärung: Vertreter des Grundherrn und Vorsitzender des Bergteidings.
Wortbildungshinweis: zu Berg (IV).

Wort danach: Bergrichteradjunkt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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