Wort davor: Bergrezeßschreiber
Bergrichter
Bergrichter (I)
Erklärung:
örtlicher Bergbeamter, zuweilen dem Bergmeister unterstellt; Vorsitzender des Berggerichts oder Richter in Angelegenheiten des Bergbaus und der Bergleute.
Wortbildungshinweis: zu
Berg (II).
Bergrichter (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Bürgermeister als 1. Beisitzer des Berggerichts.
- Belegtext:
es soll auch hinfüro der pergmeister, vier geschwornen, so in pergsachen verstendig, darnach der purgermeister, den man daselbst aufm Reichstein pergrichter nennet, auch vier verstendige
ratmannen ... richten und recht sprechen
Datierung: 1533
Fundstelle: Wutke,SchlesBergb. II 32
Bergrichter (II)
Erklärung:
in Nürnberg: Ratsherr mit der Aufsicht über die stadteigenen Steinbrüche.
- Belegtext:
also das der perck nun gemeiner stat zu Nuremberg ist, und des herr H.C. von eines erbern ratz wegen ein oberster perckrichter ist
Datierung: 1461
Fundstelle: Tucher,NürnbBaumeisterb. 85
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Bergrichter (III)
Erklärung:
Vertreter des Grundherrn und Vorsitzender des Bergteidings.
Wortbildungshinweis: zu
Berg (IV).
Wort danach: Bergrichteradjunkt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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