Bergholde
Bergholde (I)
Erklärung:
zinspflichtiger Weingärtner; dem Bergherrn persönlich und sachlich untertänig im Gegensatz zu dem nur sachlich untertänigen Berggenossen.
Wortbildungshinweis: zu
Berg (IV).
Wort danach: Bergholdin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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