Berghauptmann, Berghauptleute
Berghauptmann (I)
Erklärung:
oberster Beamter des Bergwesens eines Landes(teils).
Wortbildungshinweis: zu
Berg (II).
Wort danach: Berghauptmannsamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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