Berggeher
Erklärung:
Ausschußmann der Weinbergsgenossen.
vgl.
Bergvierer.
Wortbildungshinweis: zu
Berg (IV).
Wort danach: Berggeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten