Wort davor: Bergfreie

Bergfreiheit

Bergfreiheit (I)
Wortbildungshinweis: zu Berg (II).

Bergfreiheit (I 1)
Erklärung: Freigabe des Bergbaus durch den Landesherrn.

Bergfreiheit (I 2)
Erklärung: Vorrechte der Gewerken und Bergleute.
Bergfreiheit (I 3)
Erklärung: der Bezirk, in dem die bevorrechteten Bergleute wohnen, und dann Ortsname.
Bergfreiheit (II)
Erklärung: der besonders befriedete Weinbergsbezirk.
Wortbildungshinweis: zu Berg (IV).

Wort danach: Bergfreiheiterklärung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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