Wort davor: Bergemann
1bergen
sprachliche Erläuterung:
mnd. Nebenform bargen.
1bergen (I)
Erklärung:
in Sicherheit bringen.
1bergen (I 1)
Erklärung:
von schiffbrüchigem oder Strandgut oder von Personen aus Seenot.
1bergen (I 2)
Erklärung:
von verlaufenem Vieh.
- Belegtext:
fünde emands eines andern perd ... in einer ... ferlichen stede, dar it ane hulpe nicht utkamen künde, ... he is schuldig, dat he dem beeste helpet und berget; em is ein billig bergegeld na gelegenheit to gevende schuldig
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 106 § 1
1bergen (I 3)
Erklärung:
Ernte einheimsen, einscheuern.
1bergen (II)
Erklärung:
verbergen, verheimlichen.
1bergen (III)
Erklärung:
reflexiv.
1bergen (III 1)
Erklärung:
ein Unterkommen finden, sich verschaffen.
1bergen (III 2)
Erklärung:
sich (er)nähren.
Wort danach: 2bergen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten