Wort davor: Bergemann

1bergen
sprachliche Erläuterung: mnd. Nebenform bargen.

1bergen (I)
Erklärung: in Sicherheit bringen.

1bergen (I 1)
Erklärung: von schiffbrüchigem oder Strandgut oder von Personen aus Seenot.

1bergen (I 2)
Erklärung: von verlaufenem Vieh.
1bergen (I 3)
Erklärung: Ernte einheimsen, einscheuern.
1bergen (II)
Erklärung: verbergen, verheimlichen.
1bergen (III)
Erklärung: reflexiv.

1bergen (III 1)
Erklärung: ein Unterkommen finden, sich verschaffen.
1bergen (III 2)
Erklärung: sich (er)nähren.

Wort danach: 2bergen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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